Pro & Contra
Könnten Sie sich vorstellen, dass Organe nach
festgestelltem Hirntod zur Entnahme freigegeben werden?
Diesem Thema gingen wir in der Unterrichtseinheit "Ethik" im
Religionsgrundkurs (NGO 12) gemeinsam mit Herrn Rudolf nach.
(Zusammenfassung von Bettina Rheiner und Claudia Kretschmann)
Die Frage, ob man Organe spenden möchte oder nicht, muss jeder für
sich selbst beantworten. Eine generell richtige oder falsche Antwort
gibt es nicht. Zu diesem Ergebnis kamen wir, nachdem wir uns
umfassend über die rechtliche Situation in der BRD, die
medizinischen Risiken und Notwendigkeiten sowie über die ethische
Vertretbarkeit mithilfe des Internets informiert hatten. Unter
http://www.dober.de/ethik-organspende/ wurde dies von Rolf Dober
gut aufbereitet und dargestellt.
Rechtliches
Das am 1. November 1997 verabschiedete Transplantationsgesetz regelt
die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben,
einschließlich der Voraussetzungen für eine Lebendspende.
Gleichzeitig wird der Handel mit Organen unter Strafe gestellt. Eine
Organentnahme ist, abgesehen von einer Lebendspende, erst nach
Feststellen des Hirntodes zulässig. Des weiteren muss der Tod von
zwei voneinander unabhängigen Ärzten bestätigt werden.
Lebendspenden sind nur möglich an Verwandte ersten oder zweiten
Grades, Ehepartner, Verlobte oder an sehr nahestehende Personen.
Lebenswichtige Organe dürfen nur an Transplantationszentren
übertragen werden, welche Wartelisten führen müssen. Des weiteren
sind die Entnahme, die Vermittlung und die Übertragung der Organe
organisatorisch und personell voneinander zu trennen.
Die rechtliche Grundlage der Organspende in Deutschland ist die
sogenannte "Erweiterte Zustimmungslösung". Hat der Verstorbene
selbst zu Lebzeiten keine Erklärung über eine eventuelle
Organentnahme abgegeben, so müssen die Angehörigen darüber
entscheiden.
Transplantation
Der Bedarf an verfügbaren Organen ist bei weitem größer, als deren
Angebot. Ein Patient in Deutschland muss daher durchschnittlich vier
bis fünf Jahre auf ein geeignetes Spenderorgan warten. Organe, die
gespendet werden können, sind: Nieren, Herz, Lunge, Leber,
Bauchspeicheldrüse, die Hornhaut der Augen, Gehörknöchelchen,
Herzklappen, Teile der Blutgefäße, der Haut, der Hirnhaut, des
Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen. Am häufigsten
werden Nieren übertragen, gefolgt von der Leber. Sollte man sich für
eine Organtransplantation entscheiden, so ist zu diesem Zeitpunkt
keine ärztliche Untersuchung nötig. Die Organe werden erst nach
Feststellen des Hirntodes auf ihre Tauglichkeit hin untersucht.
Um nach einer Transplantation beim Empfänger eine mögliche
Abstoßungsreaktion zu verhindern, ist eine dauerhafte
Immununterdrückung notwendig. Das neue Organ muss sofort seine
Funktion übernehmen, was zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann.
Des weiteren muss der Empfänger eines Organs Lebensveränderungen und
Einschränkungen hinnehmen. Da das Immunsystem bei Kindern stärker
reagiert, treten bei diesen oft unspezifische Abstoßungsreaktionen
auf.
Hirntod
Bevor Organe zur Entnahme freigegeben werden können, muss der
Hirntod diagnostiziert werden. Der Hirntod ist der endgültige, nicht
behebbare Ausfall der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und
Hirnstamm. Jede Möglichkeit einer bewussten Wahrnehmung ist damit
unwiederbringlich verloren; eine Wiedererlangung des Bewusstseins
ist ausgeschlossen. Bis zur Entscheidung einer Organentnahme werden
die Körperfunktionen künstlich aufrecht erhalten. Nach der
Organentnahme können die Angehörigen den Verstorbenen nochmals
sehen. Operationswunden werden wie bei lebenden Patienten
verschlossen.
Wer ein gespendetes Organ bekommen soll, kann der Spender nicht
bestimmen. Auch die Angehörigen erfahren nicht, wer das gespendete
Organ erhalten hat. Dies wird über die internationalen Wartelisten
geregelt (Ausnahme: Lebendspenden). Ebenso erfährt der Empfänger
auch nicht die Identität des Spenders.
Geringe Anzahl an Spender
Die geringe Bereitschaft zur Organspende liegt unter anderem darin
begründet, dass viele Menschen fürchten, nach der Bereiterklärung zu
einer Organentnahme selbst eine weniger gute medizinische Versorgung
zu erhalten. Dies jedoch widerspräche dem Hypokritischen Eid, den
jeder Arzt leisten muss.
Auch das Todeskriterium ist ein Punkt, der viele davor abschreckt,
selbst Organspender zu werden. Zweifel an den Hirntodkriterien
treten dadurch auf, dass der Stoffwechsel des menschlichen Körpers
durch die gemeinsame Tätigkeit der Organe aufrechterhalten wird, zu
denen auch das Gehirn zählt.
Außerdem führt das Tabuthema Tod noch immer dazu, dass sich viele
Menschen gar nicht erst mit der Problematik der Organspende
befassen.
Die Kirchen haben hingegen keinerlei Bedenken in Bezug auf
Organtransplantationen. Sie betrachten Organspende als einen Akt der
Nächstenliebe.
Fazit
Diese Unterrichtseinheit hat viele Mitschüler/innen bei uns im Kurs
dazu angeregt, über das Thema "Organspende" intensiv nachzudenken.
Einige von uns tragen seitdem den Organspenderausweis immer bei
sich. Welche Entscheidung man für sich selbst auch immer trifft, man
sollte mit seinen Angehörigen darüber sprechen.
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unteren Stern erfahren Sie mehr über Organspende |
Mit einem Klick auf den unteren Stern erfahren Sie mehr über die europäisch, gesetzliche Organspende-Regelung |
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Europäische Organspende-Regelung
In vielen europäischen Ländern ist die Organspende unterschiedlich
geregelt. Zum Beispiel in Deutschland, Dänemark oder den
Niederlanden muss man eine sogenannte Zustimmungslösung
(Organspenderausweiß) bei sich tragen, nur dann dürfen Organe
entnommen werden, oder Angehörige müssen ihre Zustimmung geben.
In anderen Ländern wie zum Beispiel Österreich, Spanien und
Frankreich benötigt man eine Widerspruchslösung. Das heißt, man
muss ein Schriftstück bei sich tragen aus dem hervor geht, dass man
keiner Organspende zustimmt.
Wenn Sie also durch eines dieser Länder fahren in denen eine
Widerspruchslösung gefordert wird, ist es ratsam dies auch zu tun.
Denn verunfallen Sie in einem dieser Länder tödlich, kann ohne
dieses Dokument eine Organentnahme stattfinden, auch wenn Sie
deutscher Staatsbürger sind. Im oberen rechten Infostern finden Sie
die europäischen Länder mit der jeweiligen Organspende-Regelung.
C o n t r a
Als ich die unteren beiden Erfahrungsberichte gelesen habe,
schlug mein Puls ganz schnell und mein Kopfkino begann zu arbeiten.
Mir fiel ein, dass einer meiner Ex-Chef's nach seinem Tode obduziert
wurde, weil er einen seltenen Hirntumor hatte. Es war sein Wunsch,
denn so konnte man vielleicht anderen Erkrankten weiter helfen. Ich
erinnere mich noch genau daran, dass seine Frau ihn danach noch
einmal zum Abschied anschaute und zutiefst erschrocken über sein
Aussehen war. Sie sagte damals zu mir, dass er völlig verändert
aussah, nicht friedlich und das quälte sie im Nachhinein sehr.
Ein mir bekanntes Ehepaar verlor ihren Sohn (38) durch ein
Aneurysma. Von den Ärzten wurde nach Einlieferung ins Krankenhaus
der Hirntot festgestellt. Die Eltern wurden gefragt ob er
Organspender sei. Sie hatten zuvor nie mit ihrem Sohn darüber
gesprochen, entschieden sich aber dafür. Die Ärzte sagten ihnen,
dass dadurch drei Menschenleben gerettet werden konnten. Auch hier
quälte im nachhinein die zu schnell getroffene Entscheidung. Um sich
von ihrem Sohn verabschieden zu können, bestanden die Eltern darauf,
ihn nochmal zu sehen. Es bot sich ein Bild, dass sich in ihr
Gedächtnis brannte. Ihr Sohn sah sich in keinster Weise mehr
ähnlich, auch nicht friedlich schlafend. Nach dem Tod des Sohnes
verstarben die Eltern innerhalb von zwei Jahren. Ich wünsche mir,
dass die Familie jetzt wieder friedlich vereint ist.




