Keine Bestattungspflicht bei Frühgeborenen unter 500 Gramm
In Deutschland sind Kinder mit einem Körpergewicht unter
500 Gramm nicht bestattungspflichtig.
Hier spricht man von einer Fehlgeburt. Sie
werden bisher nicht in Personenstandsbüchern noch in das
Geburtenbuch aufgenommen. Auch werden sie nicht statistisch erfasst,
sie haben gesetzlich auch kein Namensrecht. Das heißt; sie wurden
zwar normal geboren, existieren aber offiziell nicht.
Anders ist es bei einer Totgeburt, wenn
das Kind mindestens 500 Gramm wiegt, im
Mutterleib oder während der Geburt verstorben ist. Totgeburten
müssen gegenüber einer Fehlgeburt standesamtlich registriert werden.
Auf Wunsch des Verfügungsberechtigten (so werden die Eltern in
diesem Fall genannt) wird der Vor- und Familienname eines
totgeborenen Kindes im Geburtenbuch eingetragen.
Die gesetzliche Grundlage der Länder sieht vor, dass
nicht bestattungspflichtige Fehlgeburten
nach hygienischen Vorschriften und moralischem Empfinden
unverzüglich dementsprechend (lt. Beseitigungspflicht) beseitigt
werden müssen.
ACHTUNG! Eltern haben grundsätzlich die Möglichkeit
ihr Kind zu bestatten, auch wenn es unter 500 Gramm Körpergewicht
hatte. Leider wissen das viele Eltern nicht und erfahren das erst,
wenn es schon zu spät ist. In den Geburtskliniken informieren wenige
Hebammen oder Ärzte über diese Möglichkeit. Manche Friedhöfe
verwehren auch die Bestattung und berufen sich hierbei auf das PStG
(Personenstandgesetz). Eltern die von diesen Möglichkeiten nichts
erfahren haben, werden sich mit dem Gedanken quälen müssen, dass
ihre Babys häufig mit anderen menschlichen amputierten Gliedmaßen,
Blutkonservenresten oder Organen entsorgt werden.
Viele betroffene Eltern kämpfen seit vielen Jahren für eine
Bestattung ihres Kindes und schlossen sich einer Petition an den
Bundestag an. Immerhin erreichte diese Petition, dass der Bundestag
eine Abschaffung der 1000 Gramm Grenze für Fehlgeborene Kinder auf
500 Gramm senkte.
Es tut sich aber auch Gutes dahin sichtlich. Manche Friedhöfe
errichten extra eine Sternenkinder-Gedenkstätte. Dabei handelt es
sich um eine Gemeinschaftsgrabfläche mit passendem Gedenkstein.
Verwaiste Eltern bekommen dort die Möglichkeit ihr Kind bei allen
anderen Sternenkindern beisetzen zu lassen. Häufig können sie auch
einen kleinen Gedenkstein oder eine Gedenktafel mit Namen und Daten
anbringen lassen. So hat die Trauer einen Platz gefunden und die
Eltern haben einen Zufluchtsort wo sie ihrem Kind nahe sein können.
| Mit einem Klick auf den unteren Stern
finden Sie eine Liste der Sternenkinder-Gedenkstätten |
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Weißt du was du bist?
Du bist ein Wunder. Du bist einzigartig.
In all den Jahren, die vergangen sind,
hat es nie ein Kind wie dich gegeben.
Pablo Casals



